Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf
Am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf sind 3 Zwangsversteigerungstermine bekannt gemacht (Stand 3. Oktober 2026). Die Termine stammen aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte; verbindlich ist stets die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.
Aktuelle Termine am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf
- Wohngebäude9. Oktober 2026Wohngebäude in Weppersdorf Bahngasse7331 Weppersdorf BahngasseAmtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf169.500 €
- Gebäude12. November 2026Gebäude in Ritzing Hauptplatz7323 Ritzing HauptplatzAmtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf80.300 €
- Doppelhaus 112. November 2026Doppelhaus 1 in Oberpullendorf Am Schlossberg7350 Oberpullendorf Am SchlossbergAmtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf473.000 €
Häufige Fragen: Zwangsversteigerungen am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf
Antworten aus den aktuell bekannt gemachten Terminen (Stand 3. Oktober 2026). Keine Rechtsberatung.
Wie viele Zwangsversteigerungen gibt es am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf?
Stand 3. Oktober 2026 sind am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf 3 Versteigerungstermine bekannt gemacht, die noch nicht stattgefunden haben und nicht aufgehoben sind.
Wann ist der nächste Versteigerungstermin am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf?
Der nächste Termin ist am 9. Oktober 2026 um 08:00: Wohngebäude in Weppersdorf Bahngasse, Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf.
Welche Amtsgerichte sind am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf zuständig?
Die aktuellen Termine laufen bei dem Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf. Zuständig ist jeweils das Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt.
Wie hoch sind die Verkehrswerte am Amtsgericht Bezirksgericht Oberpullendorf?
Der Median der Verkehrswerte liegt bei 169.500 € (3 Termine mit Wertangabe, Stand 3. Oktober 2026). Der Verkehrswert ist der vom Gericht festgesetzte Marktwert, kein Mindestgebot.
Woher stammen die Termine?
Aus den öffentlichen Bekanntmachungen der Amtsgerichte. Das Bundesversteigerungsportal ist ein privates Rechercheportal, keine Behörde; verbindlich ist ausschließlich die Bekanntmachung des zuständigen Gerichts.